Brandschutz­beauftragter

Brandschutz­beauftragter

Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Weiterhin kann eine Versicherung einen Brandschutzbeauftragen fordern.

Der Brandschutzbeauftrage hat folgende Aufgaben:

Schulungs­inhalte

  • Überprüfung des Brandschutzes durch eine Brandschutzbeauftragten mittel Analyse der örtlichen Gegebenheiten
  • Durchführung einer Brandgefährdungsanalyen mit Ermittlung der Brand- und Explosionsgefahren im Unternehmen
  • Erstellung von Dokumenten zum Brandschutz
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Erarbeitung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erarbeitung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen
  • Theoretische und Praktische Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz mit spezifischem Bezug zum Objekt
  • Organisation und Begleitung von Räumungsübungen
  • Durchführung von Brandschutzübungen mit der Handhabung von tragbaren Feuerlöschern
  • Brandschutzhelferausbildung in Theorie und Praxis
  • Ansprechpartner für ortsansässige Feuerwehren, Feuerversicherer und Behörden
Auch die Erarbeitung und Aktualisierung von Fluchtwegen gehört zu Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

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