Der Gefahrendiamant (englisch: hazard diamond) ist ein System für die Rettungskräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zur sofortigen Beurteilung der Gefahren, die bei Unfällen mit gefährlichen Gütern auftreten. Das Gefahrensymbol besitzt die Form eines Quadrats. Dieses NFPA 704 Hazard Identification System wurde von der amerikanischen NFPA (National Fire Protection Association) entwickelt. Im europäischen Raum ist er vor allem auf Stückgütern aus Amerika zu finden, da in Europa die Gefahren von Stückgütern anders deklariert werden. Umgekehrt sind etwa für die Tunneldurchfahrtskennzeichnung auch in den USA schon die Gefahrensymbole und -klassen der UN Recommendations in Gebrauch, die auch im europäischen ADR/RID und weltweit im Schiffs- und Flugverkehr üblich sind.
| Gesundheitsgefahr (blaues Feld) | |
|---|---|
| Symbol | Bedeutung |
| 0 | Ohne besondere Gefahr. |
| 1 | Geringe Gefahren. Atemgerät wird empfohlen. |
| 2 | Gefährlich! Aufenthalt nur mit Atemgerät und einfacher Schutzbekleidung. |
| 3 | Sehr Gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit voller Schutzkleidung und Atemgerät. |
| 4 | Äußerst gefährlich! Jeden Kontakt mit Dämpfen oder Flüssigkeiten ohne speziellen Schutz vermeiden. |
| Brandgefahr (rotes Feld) | |
|---|---|
| Symbol | Bedeutung |
| 0 | Keine Entzündungsgefahr unter üblichen Bedingungen. |
| 1 | Entzündungsgefahr nur bei Überhitzung. |
| 2 | Entzündungsgefahr bei Erwärmung. |
| 3 | Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen. |
| 4 | Extrem leicht entzündlich bei allen Temperaturen. |
| Reaktionsgefahr (gelbes Feld) | |
|---|---|
| Symbol | Bedeutung |
| 0 | Unter normalen Bedingungen keine Gefahr. |
| 1 | Wird bei Erhitzung instabil. Schutzmaßnahmen erforderlich. |
| 2 | Heftige chemische Reaktion möglich. Verstärkte Schutzmaßnahmen. Löschangriff nur aus sicherem Abstand. |
| 3 | Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung oder starker Erschütterung durch Schlag. Sicherheitszone bilden. Löschangriffe nur aus sicherer Deckung. |
| 4 | Große Explosionsgefahr! Sicherheitszone bilden. Bei Brand gefährdetes Gebiet sofort räumen. |
| Besondere Anweisungen (weißes Feld) | ||
|---|---|---|
| Symbol | Bedeutung | ADR/RID |
| (leer) | Wasser als Löschmittel zulässig. | - |
| W | Kein Wasser zum Löschen verwenden. | Klasse 4.3 |
| OX | Das Material wirkt oxidierend. | Klasse 5.1 |
| ACID | Das Material ist eine Säure. | Klasse 8 |
| ALK | Das Material ist eine Alkalisch. | Klasse 8 |
| COR | Das Material wirkt ätzend. | Klasse 8 |
| BIO | Das Material ist biologisch gefährlich (ansteckend). | Klasse 6.2 |
| Kein Wasser zum Löschen verwenden. | Klasse 7 | |
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Gefahrgutkennzeichnung an einem Kesselwagen |
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Gaskesselwagen, mit Hochleistungspuffern und Überpufferungsschutz |
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Unkenntlichmachung einer Kennzeichnung bei Leertransport |
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Produktaustritt an einem Wagen |
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Spuren einer Produktanhaftung |
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Kennzeichnung eines Flüssiggaswagens mit Chlor |
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Kennzeichnungen an einem Chemie-Kesselwagen |
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Tafelbild während einer Schulung |
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Beschädigte Kennzeichnungen |
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Schlecht befestigte Kennzeichnungen |
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Kesselwagenganzzug |
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Armaturen an einem Kesselwagen |
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Portabler Großstromspeicher |
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Kontrolle ADR-Ausrüstung |
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Beschädigte Warntafel |
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Kesselwagen mit Mehrfachkennzeichnungen der Großzettel |
Ich empfehle die Smartphone-App "Gefahrgut-Helfer".
Sie ist kostenlos und enthält folgende Funktionen, die in der Praxis sehr hilfreich sind:
Einfache Suche nach Stoff oder UN-Nummer
Aufruf der wichtigsten Daten
Anzeige der zugehörigen ERI-Card mit Notfallinfos
Zuverlässiger Navigator für umfassende Informationen zu Gefahrstoffen. Die App bietet detaillierte Einblicke in Gefahrgutklassen, Gefahrnummern, GHS-Kennzeichnung, UN-Nummern, H- und P-Sätze sowie relevante Gesetze und Verordnungen.
Ja das geht. Renewable Diesel ist ein hydriertes Pflanzenöl, auch erneuerbarer Diesel oder HVO (Hydrogenated Vegetable Oils) genannt, das die Treibhausgasemissionen deutlich senkt.
Dieses Produkt ist nicht als umweltgefährdend eingestuft, somit entfällt die Kennzeichnung 《umweltgefährdend》.
Wenn Zweifel bestehen, welches Produkt genau befördert wird, Diesel oder Renewable Diesel, UN-Nummer ist gleich, ist das Sicherheitsdatenblatt einzusehen, hier ist vermerkt, ob der Stoff als umweltgefährdend eingestuft ist. Im Beförderungspapier unterscheiden sich die Eintragungen auch, da die Sondervorschriften für die Produkte auch unterschiedlich sind und das Wort umweltgefährdend beim einen gefordert ist und beim anderen nicht.
Liste der UN-Nummer des ADR (Stand 2025)
Alphabetische Liste zum Auffinden der UN-Nummer
Einfache und hilfreiche Berechnung der Mengengrenze ("Punkte").
In dieser Tabelle finden Sie alle möglichen Gefahrenzahlen und deren Bedeutung, diese früher als Kemmlerzahl in dem oberen Abschnitt der orangenen Warntafel angegebenen Zahlen- und Buchstabenkombinationen geben Auskunft über die Gefährdungen durch das Transportgut:
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern.
Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
Bemerkung: Spontane heftige Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.
Mit dem Inkrafttreten des ADR 2025 wurden zur besseren Unterscheidung neben den schon bekannten UN-Nummern 3166 und 3171 die neuen UN-Nummern 3556, 3557 und 3558 in das Regelwerk aufgenommen. Fahrzeuge, die ausschließlich durch Lithium- oder Natriumbatterien angetrieben werden, sind den neuen UN-Nummern zuzuordnen.
Durch Lithium-Ionen-Batterien angetriebene Fahrzeuge, werden nicht mehr unter der UN 3171 befördert. Die Eintragung der UN 3171 gilt nur für Fahrzeuge und Ausrüstung, die durch Nassbatterien, Batterien mit metallenem Natrium oder Batterien mit Natriumlegierungen angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.
Die Zuordnung als „Fahrzeug“ erfolgt über die Sondervorschriften (SV) 388 und als „Anhänger“ nach SV 669 im Kapitel 3.3 ADR. Demnach sind gemäß SV 388 „Fahrzeuge“ selbstfahrende Geräte, die für die Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von Gütern ausgelegt sind.
Solche Fahrzeuge sind Personenkraftwagen, Motorräder, Motorroller, Drei- oder Vierradfahrzeuge oder -motorräder, Lastkraftwagen, Lokomotiven, Aufsitzrasenmäher, Fahrräder mit Motor oder andere Fahrzeuge dieser Art, wie Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, selbstfahrende Landschaftsgeräte, Baumaschinen, Boote und Flugzeuge.
Als Ladung beförderte Fahrzeuge müssen entsprechend ihrer Antriebsart zugeordnet werden.
Fahrzeuge, die durch einen Brennstoffzellen-Motor angetrieben werden, erhalten die Eintragung: UN 3166 BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder UN 3166 BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT.
Andere Fahrzeuge, die einen Verbrennungsmotor haben werden der Eintragung UN 3166 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder UN 3166 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT zugeordnet.
UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, UN 3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN, UN 3558 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN gelten für Fahrzeuge, die durch Lithium-Ionen-, Lithium-Metall- oder Natrium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.
Ungeachtet der Zuordnung unterliegen gefährliche Güter, wenn sie sicher im Fahrzeug eingebaut sind, wie Batterien, Airbags, Feuerlöscher, Druckgasspeicher, Sicherheitseinrichtungen und andere integrale Bauteile des Fahrzeugs, die für den Betrieb des Fahrzeugs oder für die Sicherheit seines Bedienpersonals oder Fahrgäste erforderlich sind nicht den übrigen Vorschriften des ADR.
Jedoch müssen die im Fahrzeug eingebauten Lithiumbatterien den Prüfvorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 ADR und für Natriumbatterien die des Absatzes 2.2.9.1.7.2 ADR entsprechen.
Werden Fahrzeuge in einer Verpackung befördert, dann dürfen einige Teile des Fahrzeuges mit Ausnahme der Batterie vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen. Wenn eine in einem Fahrzeug eingebaute Natrium- oder Lithiumbatterie beschädigt oder defekt ist, muss das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den in der SV 667 b) festgelegten Bedingungen befördert werden.
Gemäß SV 388 zugeordnete und als Ladung beförderte Fahrzeuge unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften beachtet werden: